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Tiergestützte Therapie
 Der Verein
Ziele/Inhalte
Einsatz
Ausbildung
Praxis
Team M. Helms & CO
Taras
Ronja
Rufus
Thessa
Team B. Wickboldt & CO
Bessy
Ayden
Team B. Riep
B. Fischer und Arnold
Arnold im Einsatz
Teamtrainer H. Karner
Pädag. Einrichtungen
Ergotherapie
Physiotherapie
Termine
Eignungstest
Termine

Nicht jeder Hund eignet sich zum Therapiebegleithund. Er muss wesentliche Grundvoraussetzungen aus seinem Naturell mit sich bringen. Wichtige Wesensmerkmale sind Aggressionslosigkeit, Menschenbezogenheit, Geduld und Gelassenheit. Therapiebegleithunde müssen stark belastbar sein, da sie mit Situationen konfrontiert werden, die eine hohe Wesensfestigkeit voraussetzen. Therapiebegleithunde müssen über einen guten Grundgehorsam verfügen.

Es gibt keine speziellen Rassevertreter für Therapiebegleithunde. Ob groß, klein oder “Listenhunde”, in jeder Rasse gibt es gut sozialisierte Hunde, die “Schmusebären” sind.

Der Hund darf beim Ablegen der Prüfung nicht jünger als 24 Monate sein.

Ausbildung

Die Ausbildung des Wismarer-Therapiebegleithunde e.V. ist eine staatlich anerkannte Weiterbildungsveranstaltung Mecklenburg-Vorpommerns.

Die Hunde, die den Anforderungen entsprechen, können ausgebildet und zur Prüfung zugelassen werden. Bevor die Seminarteilnehmer die Ausbildung beginnen, erfolgt einige Wochen zuvor ein Eignungstest. Dieser besteht aus einem Wesens- und dem Grundgehorsamstest. Der Eignungstest wird vom Wesengutachter Mecklenburg-Vorpommerns Herrn Dr. Müller, der 1. Vorsitzenden des Wismarer-Therapiebegleithunde e.V / Ausbildungsleiterin Frau M. Helms und der Richterin für Therapiebegleithunde / praktischen Ausbildungsleiterin Frau B. Riep abgenommen. Es wird unter anderem das Verhältnis zwischen Hundeführer und Hund eingeschätzt. Wichtig ist das positive und vertrauensvolle Zusammenspiel zwischen Hundeführer und Hund.

Der Hund soll sich vertrauensvoll am Hundeführer orientieren.

Wenn der Eintrittstest erfolgreich bestanden wurde, folgt ein 14tägiges Intensivseminar, wo Mensch und Hund gefordert sind.

Die Ausbildung ist unterteilt in einen theoretischen und einen praktischen Komplex. Die Theorie unterteilt sich in einen veterinärmedizinischen Teil und einen humanmedizinischen Teil. Es werden Krankheitsbilder besprochen, mit denen man während der Einsätze konfrontiert werden kann. Weiter wird Wissen über Psychologie, Kynologie, Hygienemanagement, Soziologie und der praktische Einsatz eines Therapiebegleithundeteams vermittelt.

“Sofortmaßnahmen in Notfallsituationen” ein Thema während der Ausbildung, welches nicht nur die “Erste Hilfe” Mensch betrifft.

Die Teilnehmer schließen einen 1. Hilfekurs für den Hund ab.

Hier einige Demonstrationen von Herrn Dr. Hinrichs. Bereitwillig und vertrauensvoll demonstriert Taras seine Geduld.

Sie werden über verschiedene Krankheitsbilder des Hundes geschult, wie z.B. Infektionskrankheiten, Zoonosen, Parasiten, übertragbare Krankheiten des Menschen auf den Hund und vieles mehr. Weiterhin unterweist ein Jurist die Seminarteilnehmer über “Der Hund in der Rechtsordnung” . Das war nur ein kleiner Ausschnitt unseres umfangreichen und vor allem immer praxisorientierten Ausbildungsprogramms. Die einzelnen Themenbereiche werden von Fachleuten referiert, z.B. von Tierärzten, Humanmedizinern, Dipl. Altenpflegerin, Psychologen, Juristen, Pädagogen. Abgeschlossen wird der theoretische Teil mit einer schriftlichen Prüfung.

Die Referenten

  • Herr Prof. Dr. med. habil. Büttner
  • Herr Dr. Müller
  • Herr Dr. Hinrichs
  • Frau Dr. med. Horn
  • Frau Dr. med. Schnitzer
  • Herr Ofiara - Anaesthesist
  • Herr Heinemann - Jurist
  • Frau Janik - Sonderpädagogin
  • Frau M. Weßjohann - Ergotherapeutin
  • Frau Karner - Dipl. Altenpflegerin
  • Frau Wieckboldt - Dipl. Sozialpädagogin
  • Frau Alex - Beschäftigungstherapeutin
  • Frau Helms- Krankenschwester
  • Frau Scholz - Dipl. Apothekerin, Hundetrainerin  - Trainerausbildung bei “animal learn” und Turid Rugas - Fachbuchautorin

 

Die praktische Ausbildung

besteht aus vielen Übungen und nachgestellten Situationen. Den Grundgehorsam, die absolute Aggressionslosigkeit und seine Wesensfestigkeit in stark belasteten Situationen, muss der Hund unter Beweis stellen.

hier wird schon einmal der Grundgehorsam getestet

Er wird sanft, aber nachdrücklich, auf vergnügliche Art, an möglichst Vieles gewöhnt, was ihm bei seinen späteren Sozialeinsätzen begegnen könnte. So z.B. :

Gehilfen jeglicher Art glatte Böden, enge vollbesetzte Fahrstühle, fallende Gegenstände, plötzliche Schreie von Patienten, schlagende Türen, Menschen mit ungewohnten Bewegungsmustern und ungewöhnlicher Bekleidung. Er lernt, sich ungeschickt oder sanft berühren zu lassen

einen Leckerbissen manierlich in Empfang zu nehmen

 das ist z.B. falsch

 noch nicht ganz richtig

 ja, das sieht gut aus

 geht doch

auf Anordnung das Bellen zu unterlassen und das aller wichtigste: sich in heiklen Situationen vertrauensvoll am Hundeführer zu orientieren.

Hier sind meine Augen verbunden, Taras folgt mir. Er hat meine Hilflosigkeit schon längst erkannt, an meinem unsicheren Gang und meiner gewissermaßen Orientierungslosigkeit. Ich folge mit verbundenen Augen nur den Anweisungen des Teamtrainers durch den Stuhlslalom, Taras nimmt sich zurück und behindert mich nicht

hier wird der Hund behutsam an den Rollstuhl gewöhnt

Die Seminarteilnehmer lernen den richtigen Umgang mit dem Rollstuhl und der Hund lernt das brave Laufen am “Rad”

hier wird der Hund spielerisch an Gehilfen gewöhnt

eine Gruppe Jugendlicher mit körperlicher und geistiger Behinderung besuchten uns auf dem Übungsplatz

Die Seminarteilnehmer besuchten ein psychiatr. Pflegeheim

Abgeschlossen wird der praktische Komplex mit einer Prüfung, diese wird nur mit bestanden oder durchgefallen bewertet. Im Zweifelsfall entscheidet sich der Richter zu Ungunsten des Prüflingsteams, um die absolute Sicherheit der zu betreuenden Personen zu gewährleisten.

Die Therapiebegleithunde müssen ein aktuell tierärztliches Gesundheitszeugnis führen, in denen die regelmäßigen Impfungen enthalten sind. Der Hundeführer hat den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtdeckung zu erbringen und sich zu verpflichten, den Hund bei seiner Versicherung als Therapiebegleithund zu melden, der ihn in öffentlichen Sozialeinsätzen begleitet.